Bewertung Beat und Dieter Jutzler-Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Beat und Dieter Jutzler-Stiftung in Münchenbuchsee wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Beat und Dieter Jutzler-Stiftung
Die Stiftung bezweckt: a) ausserordentlich gute Arbeiten oder Abschlüsse (Altersgrenze bis 40 Jahre) Jugendlicher an schweizerischen Universitäten, Hochschulen, Techniken, der ETHZ oder EPUL sowie an vergleichbaren Instituten im Bereich der Naturwissenschaften (wie Mathematik, Informatik, Physik, Biologie etc., also der Phil.II-Fächer) zu prämieren. Davon ausgeschlossen sind jedoch die Fächer Soziologie, Psychologie, Politologie, Nationalökonomie; und nicht zu den potentiell begünstigten Studenten gehören diejenigen der HSG mit dem heutigen Studienangebot; b) das Interesse der Schweizer Jugend am selbständigen Forschen zu wecken und zu fördern, z.B. durch Stiftung eines Sonderpreises oder Finanzierung von Projekt- und Studienwochen usw.; c) die Förderung des Tierschutzes in der Schweiz und den umliegenden Ländern; d) die Förderung bedeutender historischer Baudenkmäler in den Kantonen Bern und Basel-Stadt (Beispiel aus der Vergangenheit: Holzbrücke bei Hasle, Münster in Bern). Vorgesehen sind dabei vorzugsweise projektbezogene Zuwendungen im musealen Bereich, nicht aber die Finanzierung der laufenden Kosten für den kirchlichen und technischen Betrieb; e) die Förderung von innovativen, in der Schweiz tätigen Jungunternehmern (Altersgrenze bis 40 Jahre); f) den Ankauf für oder Ankäufe von Objekten mit Bezug im weitesten Sinne zur Eidgenossenschaft des Schweiz. Landesmuseums Zürich und seiner Annexbetriebe zu unterstützen (Beispiel aus der Vergangenheit, welche als unterstützungswürdig angesehen werden: Ankauf von Inkunabeln oder dem geschichtlich bedeutenden Louis XIV-Gobelin); g) die Förderung der Berner Wanderwege.









