Bewertung Back Life (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Back Life in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Back Life
Der Verein bezweckt: Sozial gefährdeten und/oder sozial benachteiligten jungen Menschen praktische Lebenshilfe sowie persönliche Begleitung und Beratung anzubieten und ihnen die seelische Gesundung und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und das Berufsleben zu ermöglichen. Weiter werden jungen Menschen Ausbildung und Weiterbildung vermittelt und wenn möglich finanziert. Der Verein kann auch weitere Dienstleistungen anbieten, welche dem Vereinszweck entsprechen. Der Verein ist auf der Grundlage des christlichen Glaubens allgemein gehalten und ermächtigt, alles zu tun, was der Erreichung des Vereinszweckes dient, solange die Massnahmen nach den Gesetzen nicht untersagt sind. Der Verein ist berechtigt, zur Erreichung seines Zweckes Firmen, Organisationen und Grundstücke zu erwerben, zu verwalten, selber zu überbauen oder überbauen zu lassen und sie zu veräussern. Dort wo der Verein nicht selber Träger einer Dienstleistung ist, kann er mit anderen Trägerschaften entsprechende Verträge abschliessen.