Bewertung BYZ Partners AG


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Hiermit versichere ich, dass diese Unternehmensbewertung auf meiner persönlichen Erfahrung basiert. Das Verfassen von Bewertungen, welche nicht der Wahrheit entsprechen, ist nicht zulässig. Des Weiteren stehe ich nicht im Arbeitsverhältnis mit dem bewerteten Unternehmen. Ich akzeptiere die AGB.






Die Konsumentenbewertung für BYZ Partners AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.


Über BYZ Partners AG

Die Gesellschaft bezweckt die Beantragung und den Erhalt einer Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufischt FINMA zur Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen und alternativen Anlagevehikeln gemäss Art. 24 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG) sowie den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art und das Halten von Wertpapieren, Finanzinstrumenten und sonstigen Vermögenswerten, jeweils im Rahmen der nach anwendbarem schweizerischem Finanzmarktrecht (insbesondere FINIG und dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) und den dazugehörigen Ausführungsverordnungen) erforderlichen Bewilligungen. Insbesondere wird die Gesellschaft, nach Erlangung unter Aufrechthaltung aller erforderlichen Bewilligungen gemäss FINIG und KAG sowie unter ständiger Einhaltung der jeweils geltenden regulatorischen Anforderungen folgende Tätigkeiten ausüben: die Verwaltung von Vermögenswerten in- und ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, einschliesslich der Portfolio- und Risikomanagement der ihr anvertrauten Vermögenswerte; die Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen sowie individuelle Vermögensverwaltung für qualifizierte und institutionelle Anleger; die Ausführung von administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen gemäss Art. 26 Abs. 3 FINIG; die Ausübung von Fondgeschäften für ausländische kollektive Kapitalanlagen, sofern die erforderliche Kooperations- und Informationsaustauschabkommen zwischen der FINMA und den zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden bestehen, sofern erforderlich; der Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung direkter und indirekter Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Private Equity und Wachstumskapital, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft kann sich auf Kunden in der Schweiz, im Europäischen Wirtschaftraum und in Asien sowie auf andere Rechtsordnungen erstrecken, die der Verwaltungsrat jeweils festlegt, vorbehaltlich der geltenden regulatorischen Anforderungen und etwaiger erforderlicher lokaler Bewilligungen. Die Gesellschaft kann sowohl in der Schweiz als auch im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und alle Transaktionen tätigen, die dem oben genannten Zweck direkt oder indirekt dienen. Die Gesellschaft kann Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen bereitstellen, einschliesslich der Gewährung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten dieser Parteien, unter anderem durch Verpfändung oder treuhänderische Übertragung von Vermögenswerten der Gesellschaft oder durch Garantien jeglicher Art, unabhängig davon, ob diese vergütet werden oder nicht, an ihre direkten oder indirekten Tochtergesellschaften und Dritte, einschliesslich ihrer direkten oder indirekten Aktionäre sowie an solche allgemeinen direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, wobei sie anerkennt, dass dies ihren Charakter als gewinnorientiertes Unternehmen einschränken kann. Ungeachtet des Vorstehenden beschränkt die Gesellschaft ihre Tätigkeiten bis zur Erteilung der erforderlichen Bewilligung(en) durch die FINMA ausschliesslich auf vorbereitende Handlungen organisatorischer, administrativer, vertraglicher, und regulatorischer Art und darf vor Erhalt der entsprechenden FINMA-Bewilligung(en) keine Tätigkeiten ausüben, die nach dem schweizerischen Finanzmarktgesetzen bewilligungspflichtig sind, noch Finanzdienstleistungen erbringen.

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