Bewertung BAES AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für BAES AG in Saas-Grund wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über BAES AG
Die Gesellschaft bezweckt den Bau, Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie die Beteiligung an Immobilien und den Handel mit Immobilien aller Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen direkt oder indirekt beteiligen. Sie kann überhaupt alle Massnahmen ergreifen und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen oder demselben dienen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann Dritten, einschliesslich ihrer direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob gegen Entgelt oder nicht.