Bewertung AvelaLaw AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für AvelaLaw AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über AvelaLaw AG
Erbringen von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Recht, Compliance und Risikomanagement mit Schwerpunkt im Finanzmarktbereich und damit verbundene Tätigkeiten, wie z.B. Unterstützung von Finanzdienstleistern im Bereich der Strukturierung von Finanzinstrumenten und Bewilligungsgesuchen, Gründung von Gesellschaften, Übernahme von Verwaltungsratsmandaten und Beratungsmandaten in Anlageausschüssen u.ä., Börsenkotierungen, Schulungen im Finanzmarktrecht, die Entwicklung und der Vertrieb von Software-Lösungen, die Übernahme von Mandaten als externer Rechtsdienst, als externe Compliance- und als externe Risikomanagement-Abteilung. Die Gesellschaft ist rein in der Beratung tätig und bezweckt nicht das Erbringen von bewilligungspflichtigen Finanzdienstleistungen im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute vom 15. Juni 2018 (FINIG) in der jeweils geltenden Fassung. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an anderen Unternehmen halten und Lizenzen, Patente und andere immaterielle Werte erwerben, verwalten, bereitstellen und verkaufen. Sie kann Finanzierungsgeschäfte für sich selbst und für Dritte übernehmen und alle Arten von Garantien gewährleisten. Die Gesellschaft kann jede gewerbliche, finanzielle oder sonstige Aktivität ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck im Zusammenhang steht oder ihre Interessen begünstigt.