Bewertung A+M Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für A+M Stiftung in Rüschlikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über A+M Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Förderung in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Fortbildung sowie Förderung von Kunst und Kultur im weitesten Sinn insbesondere in Stadt und Kanton Zürich. Die Stiftung kann zur Verwirklichung ihres Zwecks alle Massnahmen treffen, die dazu dienen, den Stiftungszweck zu fördern und umzusetzen, insbesondere Stipendien vergeben, Ausstellungen organisieren, Wettbewerbe veranstalten, Kunstpreise vergeben, Liegenschaften zu Vorzugskonditionen zur Verfügung stellen etc. Sie kann einzelne Personen, Projekte, bestehende Organisationen oder Institutionen finanziell oder durch Sachleistung unterstützen. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbszwecke, hat einen gemeinnützigen Charakter und strebt keinen Gewinn an. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zwecks in Absprache mit der Aufsicht alle zulässigen Massnahmen vornehmen, insbesondere andere Juristische Personen oder Trusts errichten, unabhängig davon, ob ihnen Rechtspersönlichkeit zukommt, Zweigstellen oder Niederlassungen begründen, mit anderen Stiftungen fusionieren, die Vermögen anderer juristischer Personen übernehmen, mit anderen juristischen Personen kooperieren oder sie verwalten. Der Stifter behält sich eine Zweckänderung im Sinne von Art. 86a ZGB vor.