Bewertung AromaStick AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für AromaStick AG in Glarus wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über AromaStick AG
Der Zweck der Firma ist die Entwicklung und der Handel von Duftstiften (Riechstiften oder auf Englisch: Nasal lnhalers). Sie kann nationale und internationale Marken und Handelsvertretungen übernehmen, betreuen, managen, kaufen und verkaufen sowie Dienstleistungen für das Marketing weltweit anbieten. Die Gesellschaft kann Liegenschaften im ln- und Ausland sowie Urheberrechte, Patente, Lizenzen aller Art und Aktien und Beteiligungen erwerben, halten, verwalten und veräussern, auch wenn diese in keinem geschäftlichen Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im ln- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann ferner Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Darlehen und Kredite gewähren sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften eingehen.









