Bewertung Apex Fusion Stiftung


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Hiermit versichere ich, dass diese Unternehmensbewertung auf meiner persönlichen Erfahrung basiert. Das Verfassen von Bewertungen, welche nicht der Wahrheit entsprechen, ist nicht zulässig. Des Weiteren stehe ich nicht im Arbeitsverhältnis mit dem bewerteten Unternehmen. Ich akzeptiere die AGB.






Die Konsumentenbewertung für Apex Fusion Stiftung in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.


Über Apex Fusion Stiftung

Die Stiftung bezweckt: (i) die Entwicklung und Förderung des sogenannten Apex Fusion Protokolls (das Komponenten anderer Protokolle enthalten kann); (ii) die Veröffentlichung des Apex Fusion Protokolls; (iii) die Publikation sämtlicher Software-Komponenten im Zusammenhang mit dem Apex Fusion Protokoll, nach den Grundsätzen der Open-Source-Philosophie, um Transparenz und gemeinschaftliche Entwicklung im gesamten Ökosystem zu gewährleisten; (iv) die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung des Apex Fusion Ökosystems; (v) die Bereitstellung von Instrumenten und Infrastruktur für das Apex Fusion Ökosystem, ohne mit diesem zu konkurrieren, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung und Befähigung der Gemeinschaft und der Partner liegt, indem Ressourcen angeboten werden, die Innovation und Wachstum fördern und gleichzeitig ein kollaboratives und synergetisches Umfeld gewährleisten; (vi) die Verwaltung der Apex Fusion-Projekt-Webseite; (vii) die Herausgabe von Apex Fusion Token (ohne Rechtsanspruch); (viii) das Halten und Verwalten von digitalen und nicht-digitalen Vermögenswerten, insbesondere zur Ausführung der Stiftungsurkunde und allfälliger weiterer vom Stiftungsrat erlassener Reglemente; (ix) die Schulung und Ausbildung im Bereich des Apex Fusion Ökosystems und des Apex Fusion Protokolls sowie der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; (x) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf das Apex Fusion Ökosystem und des Apex Fusion Protokoll und der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; (xi) das Ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs des Apex Fusion Tokens und des Apex Fusion Ökosystems; (xii) die Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen web3-Communities und Institutionen; (xiii) die Vernetzung von strategischen Bündnissen im unternehmerischen, staatlichen und gemeinnützigen Sektor; und (xiv) eine aktive Auseinandersetzung und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung, globalen Harmonisierung, Umsetzung und Durchsetzung von Regulierungen, inklusive Regulierungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei (AML). Dazu gehören die Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern und Aufsichtsbehörden, einschliesslich Lobbyarbeit. Zu diesem Zweck kann die Stiftung alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Die Stiftung wird ein Internes Kontrollsystem (nachfolgend das "IKS"), welches Führungs- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das Apex Fusion Ökosystem währen allen Projektphasen umfasst, erlassen. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum Apex Fusion Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch das eigene Personal erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern. Grundsätzlich verfolgt die Stiftung eine umfassende Auslagerungsstrategie, wenn dadurch Effizienz, Qualität, Dezentralisierung und Innovation verbessert werden können, und zeitgleich die strategische Aufsicht gewährleistet bleibt. Insbesondere wird die Stiftung Tätigkeiten, welche nicht zu ihrer eigentlichen Kerntätigkeit gehören und das entsprechende interne Know-how fehlt, wie zum Beispiel Treasury-Management, an Dritte auslagern. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist.

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