Bewertung Altersstiftung Ennetbürgen
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Altersstiftung Ennetbürgen in Ennetbürgen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Altersstiftung Ennetbürgen
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und die Förderung der allgemeinen Altersbetreuung in Ennetbürgen. Sie führt das Alterszentrum Oeltrotte und koordiniert von einem Stützpunkt aus die Angebote für die Senioren im gesellschaftlichen Bereich und im Rahmen von Hilfestellungen. Eingeschlossen sind auch Personen, die in Ennetbürgen den gesetzlichen Wohnsitz haben, sich aber in auswärtigen Heimen oder ähnlichen Institutionen aufhalten. Die Stiftung kann von der Politischen Gemeinde Ennetbürgen im Rahmen einer Leistungsvereinbarung weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Altersbetreuung übernehmen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Die Stiftung darf dem vorerwähnten Zweck nicht entfremdet werden.