Bewertung Alters- und Pflegeheime Glarus Nord (APGN)
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Alters- und Pflegeheime Glarus Nord (APGN) in Glarus Nord wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Alters- und Pflegeheime Glarus Nord (APGN)
Erbringung von Dienstleistungen, schwergewichtig für Seniorinnen und Senioren inklusive deren Umfeld, unter Beachtung der Bestimmungen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung. Die Institution stellt insbesondere die Grundversorgung für betreuungs- und pflegebedürftige Langzeitbewohnerinnen und -bewohner sicher; ist auf hohe Kundenzufriedenheit ausgerichtet; unterstützt weitere Aufgabenstellungen hinsichtlich einer möglichst optimalen, ganheitlichen und lückenlosen Gesundheitsversorgungskette nach Bedarf; kann Dienstleistungen auch für andere Gemeinden oder für weitere Institutionen erbringen; nutzt die organisatorischen Synergien der Alters- und Pflegeheime zu Gunsten der Gesamtorganisation optimal aus; unterstützt massgeblich die Umsetzung der kantonalen Alterspolitik. Die Institution kann alle Leistungen erbringen, Geschäfte durchführen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Institution zu fördern oder die damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Sie kann sich an ähnlichen Institutionen beteiligen und Liegenschaften erwerben und verwalten. Die Institution kann Liegenschaften nur mit Zustimmung des Parlaments veräussern. Vorbehalten sind alle Verkäufe oder Schliessungen, die gemäss Art. 20 der Gemeindeversammlung vorbehalten sind. Zur Erreichung ihrer Zweckbestimmung schliesst die Institution mit ihren Kunden privatrechtliche Verträge (namentlich Miet- und Pensionsverträge) ab.









