Bewertung Alfred und Anneliese Rütschi-Stiftung
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Alfred und Anneliese Rütschi-Stiftung in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Alfred und Anneliese Rütschi-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugenderziehung, der Kinder- und Jugendpflege, der Altenpflege, der medizinischen und alternativ-medizinischen Pflege- und Forschungseinrichtungen sowie kultureller Einrichtungen. Gefördert und unterstützt werden Personen und Projekte unabhängig von ihrer Herkunft. Der Stiftungszweck soll vorwiegend im Kanton Zürich erfüllt werden. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht: Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugenderziehung und der Kinder- und Jugendpflege, Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Altenpflege und Hospizbewegung, Zuwendungen an gemeinnützige medizinische und alternativ-medizinische Pflege- und Forschungseinrichtungen Zuwendungen an gemeinnützige kulturelle Einrichtungen. Dabei müssen die Zuwendungsempfänger bzw. deren Träger ebenfalls gemeinnützige und steuerbefreite Personen oder Institutionen im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung sein (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung verfolgt damit ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (bzw. der entsprechenden schweizerischen Vorschriften). Die Stiftung kann auch anderen steuerbegünstigten gemeinnützigen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Massnahmen nach den Absätzen 1 und 2 fördern.