Bewertung Aipox AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Aipox AG in Baar wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Aipox AG
Errichtung von Bauwerken jeder Gattung als Generalunternehmer oder Generalübernehmer sowie Erbringung von Dienstleistungen im Immobiliensektor, insbesondere Vermittlung, Vermarktung und Entwicklung von Immobilien und Immobilienprojekten; Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen in allen Bereichen; Entwicklung und die damit zusammenhängende Forschung, Produktion und Wartung von Industrieanlagen, sowie deren Handel, insbesondere im Bereich Freizeit- und Fitness, Medizin, Agronomie und Brandschutz sowie Erbringung sämtlicher damit verbundenen Dienstleitungen, wie Vergabe von Lizenzen, Anbieten von Franchising Konzepten und Entwicklung von Projekten; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten