Bewertung ART-Nachlassstiftung für Kunstschaffende
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für ART-Nachlassstiftung für Kunstschaffende in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über ART-Nachlassstiftung für Kunstschaffende
Die Stiftung bezweckt, kunsthistorisch bedeutende Werkgruppen bildender Künstlerinnen und Künstler zu betreuen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit soll das kulturelle Erbe der bildenden Kunst gesichert und erhalten werden. Die Stiftung übernimmt bedeutende Werke oder Werkgruppen zu Eigentum, welche ihr durch Schenkungen, Verfügungen von Todes wegen oder durch Ankauf zufallen bzw. erworben werden. Die Übernahme resp. Nichtübernahme (Ausschlagung) erfolgt durch Stiftungsratsbeschluss. Zur Erfüllung des Zweckes kann die Stiftung folgende Massnahmen ergreifen: Professionelle Lagerung, Verwaltung und Erhaltung der Werke; Öffentliche Präsentation der Werke; Unterstützung von Publikationen; Ankauf von Werken, insbesondere zur Komplettierung von Werkgruppen; Tausch/Verkauf von Werken, wenn dies zur Sicherung des kulturellen Erbes des entsprechenden Künstlers / der entsprechenden Künstlerin von Vorteil ist, überdies wenn es in der vertraglichen Regelung mit dem Künstler / der Künstlerin bzw. dem Dritten vorgesehen ist; Die Stiftung kann Werke oder Werkgruppen in uneigennütziger Weise Drittinstitutionen, wie Museen, etc., zu Ausstellungszwecken zur Verfügung stellen. Sie kann auch selber ausstellen. Sofern es die Mittel der Stiftung erlauben, kann der Stiftungsrat mittels Erlass eines Reglementes einen Fonds zur Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden errichten und äufnen.