Bewertung 4 POS AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für 4 POS AG in Baar wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über 4 POS AG
Der Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung und die Herstellung von sowie der Handel mit elektronischen und elektromechanischen Baugruppen und EDV-Peripheriegeräten und Zubehör insbesondere für Kassasysteme sowie die Erbringung sämtlicher damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Filialen im In- und Ausland zu errichten und sich an Unternehmen gleicher und verwandter Art im In- und Ausland zu beteiligen bzw. solche Unternehmen zu gründen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben und veräussern. Erwerb und Veräusserung von Patenten, Lizenz-, Verfahrens- und ähnlichen Rechten gehören ebenfalls zum Firmenzweck. Die Gesellschaft kann für andere Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, ihre direkten oder indirekten Aktionäre und Gesellschaften, an denen solche Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei dies durch Darlehen oder andere Finanzierungen, und Sicherheiten jeder Art für die Verpflichtungen dieser Gesellschaften abgeben, einschliesslich mittels Gewährung von Pfandrechten oder fiduziarischer Übereignung von Vermögenswerten der Gesellschaft oder durch sonstige Garantien jeglicher Art, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft darf solche Finanzierungen auch für nicht verbundene Drittparteien eingehen und solche Sicherheiten auch für die Verpflichtungen von nicht verbundenen Drittparteien abgeben.