Bewertung 4 Länder Mobil GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für 4 Länder Mobil GmbH in Kreuzlingen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über 4 Länder Mobil GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Förderung der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im internationalen Bodenseeraum. Der öffentliche Verkehr (ÖV) soll sich in der grenzüberschreitenden Mobilität zu einer Stütze des Gesamtmobilitätssystems im Bodenseeraum entwickeln und einen Beitrag zur Verkehrsverlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum Öffentlichen Verkehr leisten. Die Gesellschaft erbringt Koordinationsaufgaben über Länder- oder Organisationsgrenzen hinweg und kann mit dem Anbieten und der Erstellung von Produkten sowie Projekten beauftragt werden und mit dazugehörigen Dienstleistungen tätig sein. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen, soweit dies mit Beschlüssen der Gesellschafterversammlung im Einklang steht. Die Gesellschaft ist nicht gewinnstrebig.









