Bewertung Geflügelfarm Baumann AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Geflügelfarm Baumann AG in Reitnau wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Geflügelfarm Baumann AG
Die Gesellschaft bezweckt die Führung eines Landwirtschaftsbetriebes mit Pflanzenbau und Tierhaltung sowie die Bewirtschaftung von naturnahen Flächen. Der Schwerpunkt liegt dabei bei der Geflügelhaltung sowie den Betrieb eines Hofladens für die Direktvermarktung von Hofprodukten. Die Gesellschaft erbringt Lohnarbeiten, insbesondere im landwirtschaftlichen und kommunalen Bereich, produziert erneuerbare Energien und organischen Dünger. Sie kann zu diesem Zweck sowohl nicht landwirtschaftliche als auch landwirtschaftliche Grundstücke und Gewerbe, welche in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht fallen, erwerben, belasten, verwalten und veräussern. Das landwirtschaftliche Gewerbe bildet jederzeit das Hauptaktivum. Sowohl eine Handänderung der Aktien als auch eine Änderung der Statuten müssen durch das Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Landwirtschaft, bewilligt werden. Mindestens 90% der Aktien müssen im Eigentum von landwirtschaftlichen Selbstbewirtschaftern sein. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmers und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, wie insbesondere sich an Unternehmen ähnlicher Art im In- und Ausland zu beteiligen, Immaterialgüterrechte und verwandte Rechte zu erwerben, halten, verwalten und zu veräussern, Grundstücke und Wertschriften zu erwerben, belasten, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.









