Bewertung arebo Immobilien AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für arebo Immobilien AG in Heiden wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über arebo Immobilien AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Projektierung, die Überbauung, den Umbau, die Sanierung, die Entwicklung, die Vermietung, die Verwaltung, die Vermittlung sowie den Verkauf von Immobilien und Grundstücken aller Art im In- und Ausland. Sie erbringt sämtliche damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Immobilienwirtschaft und der Unternehmensberatung. Die Gesellschaft kann ferner mit Waren aller Art handeln. Sie kann Grundeigentum im In- und Ausland erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland erwerben, halten und veräussern sowie Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen. Die Gesellschaft kann Garantien und Bürgschaften zugunsten von verbundenen Gesellschaften und Dritten eingehen. Zudem ist die Gesellschaft berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten sowie alle Geschäfte zu tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind.









